Rückerstattung für annullierten oder verspäteten Flug? Kennen Sie Ihre Rechte?
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 schützt die Rechte der Passagiere in Europa und sieht eine finanzielle Entschädigung im Falle einer Annullierung oder Verspätung von mehr als drei Stunden des Fluges vor. Darauf haben Sie Anspruch:
- Bis 250 €:für Flüge bis 1500 km
- Bis 400 €:für Flüge zwischen 1500 und 3500 km
- Bis 600 €:für Flüge über 3500 km
Nicht nur das! Artikel 9 der EG-Verordnung Nr. 261/04 sieht auch das Recht auf Unterstützung im Falle einer Verspätung oder Annullierung vor, wie z. B. Mahlzeiten, Getränke, Unterkunft und alternative Beförderung zum endgültigen Zielort.
Warten Sie nicht! Fordern Sie jetzt Ihre Entschädigung an.
Ihre Rechte enden hier nicht
Der Umgang mit Fluggesellschaften kann schwierig sein, aber Sie sind nicht allein.Passagiersicherbietet Ihnen kostenlosen Rechtsbeistand, um die größtmögliche Entschädigung zu erhalten.