Wenn Sie von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union abfliegen oder an einem Flughafen innerhalb der EU ankommen, indem Sie mit einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union sowie im Vereinigten Königreich, Island, Norwegen oder der Schweiz fliegen und Ihre Flugreise unterbrochen wird,Du hast wichtige Rechte gemäß dem Recht der Europäischen Union.
Mit der europäischen Verordnung 261/2004 wurden gemeinsame Regeln festgelegtin Bezug auf Entschädigung und Unterstützung für Passagiere, welche Luftfahrtunternehmen einzuhalten haben,bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden Annullierung und Nichtbeförderung.
Was oft nicht erwähnt wird, ist, dass auch bei verpasstem Anschluss eine Entschädigung fällig wird.
Dies gilt auch dann, wenn der Anschlussflug von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt wurde, sofern Ihr Ticket für beide Flugabschnitte gültig ist (Einzelbuchung).
KENNEN SIE IHRE RECHTE
Alles, was Ihnen als Fluggast nach dem Recht der Europäischen Union zusteht, gilt, wenn:
- Ihr Flug istinnerhalb der EUund fliegen miteine EU- oder Nicht-EU-Fluggesellschaft
- Ihr Flugim EU-Gebiet ankommtvon außerhalb der EU und Flüge miteine EU-Fluggesellschaft
- Ihr Flugdas Gebiet der EU verlässtin ein Land außerhalb der Europäischen Union und Flüge miteine EU- oder Nicht-EU-Fluggesellschaft
Bitte beachten Sie: Um Ihre Rechte als EU-Passagier in Anspruch nehmen zu können, dürfen Sie keine anderen Arten von Vorteilen erhalten haben(Entschädigung, anderweitige Beförderung, Flugunterstützung) für flugbezogene Probleme nach dem einschlägigen Recht eines Landes, das nicht zur Europäischen Union gehört.
Mit anderen Worten: Die Vorteile gelten nur einmal für denselben Flug.
Verspätung, Annullierung, Überbuchung oder verpasster Anschlussflug?
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Entfernung des Fluges,nicht um den Betrag, den Sie für Ihr Ticket bezahlt haben.
- Verspätungen bei Kurzstreckenflügen –Unter 1500 km– Dem Passagier steht eine Entschädigung zu250 €
- Verspätungen bei Mittelstreckenflügen –Zwischen 1500 km und 3500 km– Dem Passagier steht eine Entschädigung zu400 €
- Verspätungen bei Langstreckenflügen –Über 3500 km– Dem Passagier steht eine Entschädigung zu600 €
Entfernung bis zu 1500 km |
Entfernung bis zu 3500 km | Entfernung von 3500 km |
z.B. Rom – Palermo |
z.B. Rom – Kairo |
z.B. Rom – Tokio |
250 € |
400 € |
600 € |
Wenn ein Problem auftritt, beispielsweise wenn ein Flug aus irgendeinem Grund annulliert oder verspätet wird oder Ihnen die Beförderung verweigert wird, stehen Ihnen als Passagier erhebliche Rechte gemäß den geltenden Verbraucherrechtsgesetzen der Europäischen Union zu.
Hatte Ihr Flug große Verspätung oder wurde er annulliert?Klicken Sie hier
Ihnen wurde die Beförderung verweigert und Sie wissen nicht, was Sie tun sollen?Klicken Sie hier
Gemäß der Verordnung der Europäischen Union gibt es jedoch einige angenommene Umstände"außergewöhnlich", für die keinerlei Entschädigung fällig ist.
Was sind sie?
Wir werden im nächsten Artikel darüber sprechen!
Wenn Sie in der Zwischenzeit Informationen benötigen,Sie können uns hier kontaktieren
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